CLP: letzte Übergangsfrist für Kennzeichnung endet

Ab 1. Juni dieses Jahres haben die alten Gefahrstoffkennzeichen in Form von orangefarbenen Quadraten endgültig ausgedient. Gefährliche Gemische brauchen spätestens dann neue Etiketten.

(mih) Ab 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch verkauft werden, wenn sie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) entsprechen. Darauf weist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Mit diesem Stichtag endet die letzte Übergangsregelung, welche die Kennzeichnung von Gemischen betrifft. Es dürfen dann nur noch Gemische verkauft werden, die nach CLP eingestuft und gekennzeichnet sind. Gefahrstoffkennzeichnungen mit schwarzen Symbolen auf orangefarbenen Quadraten sind ab 1. Juni 2017 somit nicht mehr zulässig.

Als Vorbereitung auf den Stichtag empfiehlt die Bundesstelle für Chemikalien, solche Restwaren aus den Regalen zu entfernen. Außerdem sollte das Verkaufspersonal informiert werden, damit auch aus dem Lager keine Gemische mit abgelaufener Kennzeichnung weitergegeben werden. Für Waren, die auch zum Stichtag noch mit den veralteten Etiketten ausgerüstet sind, könnte erwogen werden, diese an den Lieferanten zurückzuführen. Alternativ könnte umetikettiert werden. Dabei müssten jedoch unbedingt Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden. Beispielsweise könnten Vorlieferanten geeignete Etiketten mit der neuen Kennzeichnung zur Verfügung stellen.

Gewerbliche und private Anwender, die Gemische mit der alten Kennzeichnung erworben haben und diese aufbrauchen und nicht weiterverkaufen, sind von dieser Frist nicht betroffen. Für die innerbetriebliche Verwendung sei es nicht erforderlich, die Kennzeichnung umzustellen. Allerdings sei es nötig, ggf. auf eine geänderte Einstufung korrekt zu reagieren. Dann müssten die Betriebsanweisungen eindeutige Umgangsvorschriften für beide Optionen enthalten, also für das alte und das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.

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