Die beiden nationalen Verordnungen werden an europäische Regelungen angepasst.
(mih) Die Bundesregierung hat die „Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung [ChemOzonSchichtV] und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung [ChemVerbotsV]“ mit Datum vom 21. April 2026 bekannt gemacht (BGBl. 2026 I Nr. 108). Die Verordnung tritt am 24. April 2026 in Kraft.
Die ChemOzonSchichtV heißt nun „Verordnung über ozonabbauende Stoffe und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/590“ anstelle von „Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen“. Sie wurde zudem inhaltlich modifiziert und neu strukturiert.
Mit der Änderung in § 4 Abs. 1 ChemVerbotsV wird eine nationale Ausnahme betreffend das Inverkehrbringen chrysotilhaltiger Diaphragmen für bestehende Anlagen zur Chloralkalielektrolyse gestrichen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!