Beschränkungen für CMR-Stoffe

Von März an gelten Restriktionen für CMR-Stoffe, die in vielen Verbraucherprodukten enthalten sind

(ur) Vom 1. März 2022 an gelten neue Beschränkungen für Stoffe in Verbraucherprodukten, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) gelten. Das betrifft auch sehr verbreitete Stoffe wie zum Beispiel das Lack-Additiv Butanonoxim und den Duftstoff Lilial (2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd), der in vielen Produkten von Kosmetik über Raumduft bis hin zu Haushaltsreinigern zu finden ist. Darauf weist die Prüforganisation Dekra hin.

Durch die EU-Verordnung Nr. 2021/2204 vom 13. Dezember 2021 wurden die Anlagen 2, 4 und 6 zur Anhang XVII der REACH-Verordnung um 29 Stoffe ergänzt. Darunter befinden sich in vielen Produkten enthaltene Stoffe wie

  • 1,4-Dioxan (inertes Lösungsmittel),  
  • Butanonoxim (Antihautmittel für Farben und Lacke),
  • Dioctylzinndilaurat (Additiv bei der Gummireifenherstellung sowie als Katalysator bei der Kunststoffherstellung),
  • Zink-Pyrithion (in Shampoos gegen Schuppenflechte),
  • Lilial (Duftstoff, der charakteristisch nach Maiglöckchen riecht).

Diese CMR-Stoffe und auch Gemische mit ihnen dürfen ab dem 1. März 2022 nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, erinnern die Chemikalienexperten von Dekra. Dies sei zum Beispiel für Internetshops besonders relevant. Lediglich die gewerbliche Verwendung ist noch zulässig. Dekra empfiehlt Importeuren und Händlern von chemischen Verbraucherprodukten, die Rezepturen ihrer Produkte zu prüfen.

Die Abgabe an die breite Öffentlichkeit von solchen CMR-Stoffen oder Gemischen, in denen die Konzentration des Stoffs über einem bestimmten Grenzwert liegt, stelle laut Dekra einen Straftatbestand dar. Die Beschränkungen für die meisten Stoffe treten am 1. März 2022 in Kraft, die Beschränkungen für die restlichen Stoffe (wie beispielsweise 1,4-Dioxan) treten am 17. Dezember 2022 in Kraft.

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