Befragung zu PFAS verlängert

Unternehmen haben nun bis zum 17. Oktober 2021 Zeit, sich zu beteiligen

(ur) Deutschland hat gemeinsam mit vier weiteren Staaten (Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) die Initiative ergriffen, um bis zum 15. Juli 2022 einen Beschränkungsvorschlag zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Aufgrund mehrerer Bitten von Seiten der Industrie wird nun die Befragung verlängert. Erreicht werden sollen vor allem die von der Beschränkung betroffenen Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Der Fragebogen dazu steht nun bis zum 17. Oktober 2021 im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) zur Verfügung.

Der geplante Beschränkungsvorschlag wird sowohl die Herstellung, das Inverkehrbringen als auch die Verwendung von PFAS abdecken. Ausnahmen (mit Bedingungen) für bestimmte Verwendungen könnten unter bestimmten Umständen möglich sein, z.B. wenn die Interessenvertreter nachweisen können, dass die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus durch geeignete Maßnahmen minimiert werden und dass die weitere Verwendung von PFAS in der jeweiligen Anwendung für die Gesellschaft wichtig ist. Denkbare Bedingungen für Ausnahmen könnten u.a. die Festlegung eines Konzentrationsgrenzwertes oder die Einführung einer Kennzeichnungspflicht sein. Weiterhin können Ausnahmeregelungen auch zeitlich befristet werden.

PFAS sind in Alltagsgegenständen wie etwa Bratpfannen (Teflon), Sporttextilien oder Skiwachsen, aber auch in Feuerlöschschäumen, elektronischen Geräten, Schutzkleidung und Medizinprodukten enthalten. Hochfluorierte PFAS-Verbindungen sind extrem langlebig in der Umwelt. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu Verunreinigungen von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie von Böden gekommen. Darüber hinaus wurden für einige PFAS toxische und/oder bioakkumulative Eigenschaften nachgewiesen.

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