Aufbau eines Vergiftungsregisters

Vergiftungsfälle sollen künftig zentral erfasst und ausgewertet werden

(ur) Die Bundesregierung plant, beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Vergiftungsregister einzurichten. Darin sollen künftig erstmals alle gemeldeten Vergiftungsfälle in Deutschland zentral erfasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Chemikaliengesetzes hat die Bundesregierung nun vorgelegt (Drucksache 20/6952).

Die zentrale Erfassung soll einen Überblick über das tatsächliche Vergiftungsgeschehen ermöglichen und bestehende Informationslücken schließen, schreibt die Bundesregierung. Bisher sammelten das BfR und die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) unabhängig voneinander Informationen über Vergiftungen. Eine systematische und zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten finde allerdings derzeit noch nicht statt, heißt es im Entwurf. Verschiedene europarechtliche Vorschriften setzten jedoch eine systematische Registrierung von Vergiftungsfällen voraus und sähen zudem Melde- und Informationspflichten Deutschlands im Fall überregionaler chemischer Gesundheitsgefahren vor.

Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen außerdem die Vorschriften im Chemikaliengesetz über die Gute Laborpraxis (GLP) aktualisiert und den Vorgaben und Erfordernissen der Zusammenarbeit mit der OECD und der Europäischen Union angepasst werden. Die GLP ist ein international anerkanntes Qualitätssicherungssystem für Sicherheitsprüfungen im Umwelt- und Gesundheitsbereich.
So soll unter anderem klargestellt werden, dass das BfR als GLP-Bundesstelle beim Vollzug der Vorschriften die zentrale Rolle einnimmt. Auch ist geplant, dass das BfR Überwachungsaufgaben übernimmt und GLP-Bescheinigungen erteilt.

Weiter sieht der Gesetzentwurf eine Überarbeitung des Bußgeldblanketts vor, um Straftatbestände eindeutig von Ordnungswidrigkeiten zu trennen.

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