Anh. VIII CLP: ECHA aktualisiert Leitlinien

Die Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung sind nun in der Version 6.0 verfügbar – zunächst in Englisch.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die „Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung“ aktualisiert. Sie stehen nun in der Version 6.0 mit Stand Oktober 2025 zur Verfügung – zunächst nur in Englisch (Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP). 

Die Überarbeitung umfasst Klarstellungen und Erläuterungen zu neuen Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP), die im Zuge der CLP-Revision durch die Verordnung (EU) 2024/2865 vom 23. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2865, 20.11.2024) eingeführt wurden. Laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden betreffen die meisten Änderungen in den Leitlinien die Kapitel über die Pflichteninhaber bezüglich der Meldung an eine Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification – PCN) sowie über die in der Mitteilung enthaltenen Informationen.

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