Acht auf einen Streich
ECHA empfiehlt acht Stoffe für REACH-Zulassung
(ur) Zum Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) am 12. April 2023 empfohlen, acht Stoffe, darunter Blei, in die REACH-Zulassungsliste aufzunehmen. Sobald Stoffe in die Liste aufgenommen wurden, müssen die Unternehmen eine Zulassung beantragen, um sie weiterhin verwenden zu können.
Die 11. Empfehlung der ECHA umfasst die folgenden Stoffe:
- Ethylendiamin;
- 2-(4-tertbutylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere;
- Blei;
- Glutaral;
- 2-Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on;
- 2-Benzyl-2-dimethylamino-4'-morpholinobutyrophenon;
- Diisohexylphthalat; und
- Orthoborsäure, Natriumsalz.
Die ECHA hat diese Stoffe aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Liste) für diese Empfehlung priorisiert, da sie gemäß dem vereinbarten Ansatz von 2014 (Prioritisation Approach) die höchste Priorität haben. Die Aufnahme von Blei in den am 2. Februar 2022 veröffentlichten Empfehlungsentwurf führte während der Konsultation zu zahlreichen Kommentaren.
„Diese Empfehlung bringt Bleimetall in die gleiche regulatorische Phase wie andere Leitsubstanzen mit ähnlichen Verwendungszwecken, die bereits für die Aufnahme in die Zulassungsliste empfohlen wurden", kommentiert Ofelia Bercaru, Direktorin für Priorisierung und Integration. „Wir sind uns der Herausforderungen bewusst und sind der Ansicht, dass die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine politische Entscheidung treffen müssen, um die von Blei ausgehenden Risiken für Arbeitnehmer und Umwelt mit seiner weiteren Verwendung in Einklang zu bringen."
Die ECHA ist gesetzlich verpflichtet, der Kommission regelmäßig Stoffe aus der Kandidatenliste zur Aufnahme in die Zulassungsliste zu empfehlen. Vor der Übermittlung der Empfehlung an die Europäische Kommission werden die im Rahmen einer dreimonatigen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und die Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Die Europäische Kommission entscheidet dann, welche Stoffe in die Zulassungsliste aufgenommen werden und welche Bedingungen für jeden Stoff gelten sollen. Wenn ein Stoff in der Zulassungsliste aufgeführt ist, darf er nach einem bestimmten Datum im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erst in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt wird.
Das Zulassungsverfahren zielt darauf ab, die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe zu verbessern, wenn technisch und wirtschaftlich tragfähige Alternativen zur Verfügung stehen. Bis dies erreicht ist, besteht das Ziel darin, eine angemessene Kontrolle der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten.

