18. ATP der CLP-Verordnung berichtigt

Gültigkeitsdatum verschiebt sich auf Anfang Dezember 2023

(ur) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/692 vom 16. Februar 2022 änderte die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (18. ATP) (ABl. 2022 L 129 S. 1).

Nun ist dazu eine Berichtigung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden (ABl. 2022 L 146 S. 150). Danach gilt die Verordnung jetzt ab dem 1. Dezember 2023 (Seite 4, Artikel 2, zweiter Absatz).

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