Verpacken in drei Stufen

Sammlung – In kaum einem anderen Bereich ändern sich die Vorschriften so permanent alle zwei Jahre wie bei Lithium-Batterien. Auch die Rücknahmesysteme wie das von GRS Batterien müssen daran angepasst werden.

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(skl) Unaufhaltsam wie die berühmte Schuldenuhr der Bundesrepublik Deutschland geht die Anzeige entsorgter Batterien auf der Internet-Seite von GRS Batterien nach oben, jeden Tag neu bis in den siebenstelligen Bereich. Deutschlands größtes Rücknahmesystem für gebrauchte Batterien sammelt und verwertet rund 15.000 Tonnen gebrauchter Batterien und Akkus im Jahr. Gesammelt wird vor allem im Einzelhandel, wo die bekannten grünen Kartons im Hauptkundenstrom – also meist zwischen Kassen und Ausgang – aufgestellt sind. Letzteres ist wie überhaupt die gesamte Rücknahme eine sich aus dem Batteriegesetz ergebende gesetzliche Verpflichtung, welche die Inverkehrbringer von Batterien auch für das Einsammeln verantwortlich macht.

GRS Batterien koordiniert von der Hamburger Geschäftsstelle aus die Vielzahl von Gebindegestellungen und Transporten, die die Batterierücknahme mit sich bringt. Neben den grünen Kartons, die bis zu 30 Kilogramm Altbatteriegemische fassen, finden sich vor allem an den kommunalen Entsorgungsstellen bis zu 90 Kilogramm fassende, UN-geprüfte Kunststofffässer. Kartons und Fässer sind bei der Abholung gemäß SV 636 b) von den übrigen ADR-Vorschriften befreit, wenn:

  • die Bedingungen der P 903b eingehalten sind,
  • die Gesamtmenge gebrauchter Lithumbatterien je Fahrzeug 333 Kilogramm nicht überschreitet,
  • sich keine Lithiumbatterien mit mehr als 500 Gramm Gewicht darin befinden.


"Für den Beförderer stellt sich demnach beim Transport von Gemischen aus Gerätealtbatterien die entscheidende Frage, wie die im Transportgut enthaltene Masse an Lithiumbatterien ermittelt werden kann", so Sebastian Kross, Leiter Technik und Verwertung bei GRS Batterien. In Altbatteriegemischen befinden sich, so zeigen es regelmäßige Analysen, derzeit rund drei Prozent Lithiumbatterien; der Rest entfällt auf Batterien anderer elektrochemischer Systeme, die nicht dem ADR unterliegen. Es könnten damit also etwa 11 Tonnen Batteriegemisch befördert werden, bevor eine Masse von 333 Kilogramm Li-Batterien pro Beförderungseinheit erreicht ist.

GRS kalkuliert nun im Rahmen seines Qualitätssicherungssystems mit 10 Prozent Lithiumbatterien im Gemisch – so können bei den Transporten immer noch 3,33 Tonnen Batterien befördert werden, ohne die Freigrenze zu überschreiten. Werden mehr als 3,33 Tonnen Ladung pro Fahrzeug erreicht, was etwa an den Zentrallägern großer Einzelhandelsketten durchaus schnell passiert, unterliegen die Abtransporte dem vollen ADR.

Immer mehr Lithiumbatterien

Durch die Verbreitung mobiler Geräte wie Mobiltelefone, Kameras und Laptops, aber auch von akkubetriebenen Werkzeugen, Elektro-Fahrrädern und -Autos wird der Anteil von Lithiumionen und -metallbatterien am verwertbaren Altbatterieaufkommen in Zukunft stark steigen. Der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) rechnet mit einer Verzehnfachung bis zum Jahr 2020. Der große Schwung kommt also erst noch.

Daher werden von GRS derzeit vor allem im Fachhandel gelbe Transportbehälter speziell für Lithium- und andere, leistungsstarke Batteriesysteme (so genannte Hochenergiebatterien) eingeführt. In diese Mono-Sammlungen können auch größere verbrauchte Li-Batterien mit einem Stückgewicht von mehr als 500 Gramm gegeben werden. Hochenergiebatterien sind durch die Sammelstelle gegen Kurzschluss zu sichern. Zu diesem Zweck stehen neben den Verpackungen Klebebandrollen zum Abisolieren der Batteriepole zur Verfügung. Die Transporte unterliegen der SV 188 und der P903a.

Eine Besonderheit bildet bei GRS die Rücknahme beschädigter Lithiumbatterien mit mehr als 500 Gramm Gewicht. Sie waren bisher typenabhängig und nur unter den relativ aufwändigen Bedingungen der SV 661 zu befördern, jeder Transport in Deutschland musste von der zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, (BAM) genehmigt werden. Gemäß SV 661 gelten Batterien als beschädigt:

  • bei denen der Hersteller Defekte festgestellt hat, die die Sicherheit beeinträchtigen,
  • Batterien mit beschädigten oder in erheblichem Maße verformten Gehäusen,
  • auslaufende Batterien oder Batterien mit Gasaustritt oder
  • Batterien mit Mängeln, die vor der Beförderung zum Ort der Analyse nicht diagnostiziert werden können.


Die Mitte 2013 von vielen Staaten, auch von Deutschland, gezeichnete M259 sowie die Allgemeinverfügung der BAM vom November 2013 brachten auf dem Gebiet zwar einige Erleichterungen. Dennoch blieb es bei sehr detaillierten Mitteilungspflichten (an die BAM bei jedem Transport), hohen Qualifikationsanforderungen an den Versender (u.a. Einschätzung darüber, ob eine defekte Batterie während des Transports gefährlich reagieren kann), Kennzeichnungs- und Verpackungsbesonderheiten.

GRS Batterien indes hat im vergangenen Jahr von der BAM eine Festlegung erwirkt, die flächendeckend und unabhängig von Transportanzahl und den anfallenden Batterietypen/-größen die Rücknahme beschädigter Lithiumionen-/-metallbatterien ermöglicht. Dies bedeutet eine große Erleichterung für Industrie, Handel und Kommunen, die bisher oft auf beschädigten Li-Batterien sitzen blieben. Ein städtischer Wertstoffhof, bei dem mal eine großer, defekter Akku anfällt, war bisher sicher nicht sehr gewillt, einen Beförderungsantrag bei der BAM zu stellen.

Basis der BAM-Festlegung für GRS ist ein neu entwickelter, für Verpackungsgruppe I zugelassener ASP-Behälter aus verzinktem Stahl. In diesem werden Batterien je nach Platzbedarf in drei verschieden große, im Behälter frei versetzbare Compartments unter Zugabe von Sand sowie einem inerten, nicht-leitfähigen Aufsaugmaterial fest verstaut. Die Bruttomasse an Batterien darf 200 Kilogramm pro Behälter nicht überschreiten. Dies ist eine vergleichsweise hohe Grenze, wenn man bedenkt, dass die Allgemeinverfügung nur eine Masse von 30 Kilogramm je Außenverpackung zulässt. Pro Fahrzeug dürfen bis zu drei befüllte ASP-Behälter befördert werden.

"Wir konnten zwei Speziallogistiker gewinnen, die von uns geschult wurden und seit Ende 2013 in unserem Auftrag große beschädigte Lithiumbatterien befördern", so Kross. Derzeit würden Industriekunden und Kommunen mit dem Behältersystem ausgestattet. Interessant ist dabei, dass die Übergabestellen von ihren gefahrgutrechtlichen Pflichten weitgehend entbunden werden. Laut Kross fungieren die erwähnten hochqualifizierten Speziallogistiker nicht nur als Beförderer, sondern auch als Absender, Verpacker und Verlader im Sinne von ADR und GGVSEB.

Transportausschreibung läuft

Das neue, dreistufige Verpackungskonzept wird von GRS bis Ende 2014 flächendeckend eingeführt. Ab dem kommenden Jahr wird dann die gesamte Rücknahmelogistik neu aufgestellt, derzeit läuft die Ausschreibungsphase für den Zeitraum 2015 bis 2019. Bislang ist in vielen Bundesländern jeweils ein Entsorgungs- bzw. Logistikunternehmen für die komplette Rücknahmelogistik beauftragt. Diese tauschen an den Rückgabestellen volle gegen leere Sammelbehälter aus und befördern die mit Batterien befüllten Gebinde zur Konsolidierung zunächst in (Sonderabfall)-Zwischenläger und später in Streckentransporten mit über 20 Tonnen Ladung weiter zu den überregionalen Sortier- und Verwertungszentren.

Im Zuge der Neuausschreibung werden nicht nur wie erwähnt neue Behälter eingeführt, die Rücknahme soll mit rund 40 Ausschreibungsgebieten deutlich kleinteiliger erfolgen als bisher. "Damit wollen wir verstärkt auch regional tätige Logistikdienstleister ansprechen", so Kross. Diese können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen und mit Subunternehmern (bis zu einer Ebene) zusammenarbeiten. Erfahrungen auf dem Gebiet der Abfall- und Gefahrguttransporte werden vorausgesetzt.

(aus: gela 05/14, www.gefaehrliche-ladung.de)

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