Die Vollzugshilfe erläutert das abfallrechtliche Nachweisverfahren.
(mih) Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihre Mitteilung 27 aktualisiert und mit Datum vom 16. Dezember 2024 veröffentlicht. Sie enthält eine „Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes [KrWG] und der Nachweisverordnung [NachwV] zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen – Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren“.
Die Vollzugshilfe zum Nachweisrecht will Bestimmungen des KrWG und der NachwV zur Führung von Registern und Nachweisen sach- und fachkundig erläutern. Wichtiger Bestandteil ist die Erläuterung von Bestimmungen für nachweispflichtige (insbesondere gefährliche) Abfälle. Die Vollzugshilfe soll dabei helfen, die bei der Anwendung des Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen.
Hinsichtlich der elektronischen Führung von Registern und Nachweisen beschränkt sich die Vollzugshilfe nur auf das, was zum Verständnis der hierfür maßgeblichen Bestimmungen der NachwV erforderlich ist.
An der Überarbeitung haben mitgewirkt: Beschäftigte
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