Die Menge der hierzulande angefallenen gefährlichen Abfälle ist 2023 gegenüber dem Vorjahr gesunken und damit auf einem ähnlich niedrigen Stand wie 2015.
(mih) Im Jahr 2023 sind in Deutschland 22,5 Mio. t gefährliche Abfälle angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Menge gefährlicher Abfälle damit um 2,4 % oder 0,6 Mio. t gegenüber dem Jahr 2022 (23,1 Mio. t) und erreichte damit einen ähnlich niedrigen Stand wie 2015 (22,3 Mio. t).
Wie schon in den Jahren zuvor machten Bau- und Abbruchabfälle 2023 den größten Anteil an der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle aus: 8,6 Mio. t oder 38,4 % (2022: 9,3 Mio. t oder 40,2 %). Die zweitgrößte Menge stammte aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und für industrielle Zwecke (darunter Kläranlagen und Wasserwerke) mit zusammen 7,0 Mio. t oder 31,0 % (2022: 6,8 Mio. t oder 29,3 %).
Der Großteil der gefährlichen Abfälle wurde im Jahr 2023, wie in den Vorjahren, in zwei Wirtschaftsabschnitten erzeugt:
16,1 Mio. t oder 71,6 % der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2023 von Primärerzeugern, bei denen die Abfälle im eigenen Betrieb erstmalig angefallen sind. Das waren 5,3 % oder 0,9 Mio. t weniger als 2022. 6,4 Mio. t oder 28,4 % waren sog. sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Die Menge gefährlicher Abfälle sank hier gegenüber 2022 um 5,5 % oder 0,3 Mio. t.
Gefährliche Abfälle sind Abfallarten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen, die eine Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellen. Sie können z.B. brandfördernd, krebserregend oder reizend sein. Für sie sind Begleitscheine zu führen und sie müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten.
Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sog. Begleitscheinpflicht unterliegen. Dazu zählen z.B. Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Leuchtstoffröhren, chlorierte Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle.
Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden.
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