ElektroG und BattG: neue Gebühren

Die ElektroGBattGGebV wurde angepasst, u.a. wegen des Ablaufs einer Übergangsfrist in der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.

| Abfälle | Meldungen

(mih) Das Bundesministerium für Umwelt, Klima, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die „Zehnte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz­Gebührenverordnung [ElektroGBattGGebV]“ mit Datum vom 4. August 2025 bekannt gemacht (BGBl. 2025 I Nr. 187). Sie ist am 18. August 2025 in Kraft getreten.

Mit der Verordnung werden in dem aktualisierten Gebührenverzeichnis (Anlage (zu § 1 Absatz 1)) die neuen Gebühren für die dort aufgeführten Gebührentatbestände festgelegt.

Die meisten Gebühren in „Abschnitt 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)“ sinken. Teurer werden hingegen folgende Gebührentatbestände:

  • Nr. 1.4 „Prüfung einer herstellerindividuellen Garantie […]“,
  • Nr. 1.9 „Zulassung oder die Änderung der Zulassung eines Bevollmächtigten für mehr als 20 zeitgleich wirksame Registrierungen […]“,
  • Nr. 1.11 und 1.12 bezüglich der „Garantiesysteme (§ 37 Absatz 6 ElektroG)“, 
  • Nr. 1.17 „Entscheidung […] über die Berücksichtigung oder Anrechnung mitgeteilter Mengen“.

Aufgrund der Änderungen in „Abschnitt 2 Batteriegesetz (BattG)“ werden Hersteller und Organisationen teils entlastet, da die Registrierungs- und Antragsgebühren nun überwiegend niedriger sind. 

Neu ist – analog zum ElektroG – eine „Quartalsgebühr für BattG-Registrierungskontoinhaber“ in Nr. 2.2, die mit EUR 3,80 je Registrierungsnummer und je angefangenes Kalenderquartal zu Buche schlägt. Rücknahmesysteme, künftig als „Organisationen für Herstellerverantwortung“ betitelt, müssen neue Anforderungen erfüllen (Nr. 2.4 bis 2.6). 

Bislang wurde die ElektroGBattGGebV jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres angepasst. Aufgrund einer Übergangsfrist in der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien war dieses Mal eine unterjährige Aktualisierung erforderlich.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de