GewAbfV: BDE aktualisiert Leitfaden

In die zweite Auflage sind zahlreiche Anregungen und Hinweise aus der Praxis eingeflossen. Zudem kritisiert der BDE, dass nach wie vor offizielle Vollzugshinweise fehlen würden.

| Abfälle | Arbeitshilfen

(mih) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat seinen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) überarbeitet und die zweite Auflage veröffentlicht. Darin seien zahlreiche Anregungen und Hinweise von Mitgliedern, aus Verwaltung und Ministerien sowie von anderen Betroffenen eingeflossen. Hinweise seien weiterhin willkommen.

„Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung gibt es für die Vollzugsbehörden immer noch keine offiziellen Vollzugshinweise“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth. Dies sei kein gutes Signal. Der Vollzug müsse endlich flächendeckend in ganz Deutschland stattfinden. Zwar sei die Novelle der GewAbfV bereits am 1. August 2017 in Kraft getreten, die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen dazu würden indes andauern. Laut BDE werde die LAGA-Mitteilung 34 wohl frühestens Ende dieses Jahres überarbeitet sein.

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