Batterie oder Batterie enthaltendes Gerät?
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register hat eine Anwendungshilfe erarbeitet, um Produkte dem Anwendungsbereich des BattG bzw. des ElektroG zuordnen zu können.
(mih) Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register hat eine Anwendungshilfe erarbeitet, um Batterien und Batterien enthaltende Geräte dem Anwendungsbereich des Batteriegesetzes (BattG) bzw. des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zuordnen zu können. Produkte können die Quelle elektrischer Energie sein (gewonnen durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie) und zugleich bestimmte weitere Funktionsmerkmale (z.B. ein Batteriemanagementsystem oder eine Zeitanzeige) aufweisen. Somit könnten sie auf den ersten Blick sowohl den Batteriebegriff als auch den Elektrogerätebegriff erfüllen.
In der Praxis stellt sich für den Rechtsanwender die Frage, in welchen Anwendungsbereich (des BattG oder des ElektroG) das Produkt fällt, wenn es eine Batterie enthält oder im Wesentlichen daraus besteht, aber dennoch solche elektronischen Zusatzfunktionen aufweist. Die Anwendungshilfe zielt explizit nur darauf, zwischen Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräten abzugrenzen. Fälle der Abgrenzung zwischen dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem spezielleren ElektroG sind nicht erläutert.

