PPWR möglicherweise nicht mit EU-Recht vereinbar

Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen verstoßen wahrscheinlich gegen Gleichbehandlungsgrundsatz.

(os) Die Verbände European Plastics Converters (EuPC), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) und der französische Fachverband Elipso fordern in einem gemeinsamen Aufruf die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, die im Rahmen der geplanten EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)) thematisierten Sonderregelungen für Kunststoffverpackungen in den laufenden Trilog-Verhandlungen zu streichen.

Laut einem Mitte Februar veröffentlichten Rechtsgutachten (Executive Summary First Memorandum / Second Memorandum) seien die materialspezifischen Sonderregelungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Demnach würden Vorgaben, die etwa lediglich Kunststoffverpackungen verbieten oder zur Wiederverwertung verpflichten oder faserbasierte Verbundverpackungen von den Rezyklateinsatzquoten ausnehmen, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil keine objektiven Gründe für eine solche Ungleichbehandlung vorliegen und Kunststoffverpackungen demnach diskriminiert würden.

Eine solche Diskriminierung sei zudem kontraproduktiv zu den Zielen der PPWR, da sie vermutlich zu einer ökologischen Fehllenkung führe, indem leichte und gut recycelbare Kunststoffverpackungen durch schwere und schlechter zu recycelnde Verpackungsmaterialien ersetzt würden. Dies führe wiederum zu einem Anstieg der Menge an Verpackungsabfällen und Treibhausgasemissionen. Weiterhin kritisierten die Rechtsexperten Verfahrensverstöße, da Parlament und Rat bei ihren Vorschlägen nicht sämtliche relevanten Faktoren berücksichtigt hätten.

Die Hersteller von Kunststoffverpackungen fordern bereits seit Längerem eine Rückkehr zu EU-weit einheitlich geltenden Verpackungsvorschriften. Die rechtliche Unsicherheit des derzeit vorgeschlagenen Textes könnte, sofern sie nicht beseitigt wird, zu einer Vielzahl von europäischen und nationalen Rechtsstreitigkeiten führen, wodurch das Ziel einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen stark gefährdet wäre. Daher fordern die drei Verbände den europäischen Gesetzgeber auf, die Rechtssicherheit der PPWR zu gewährleisten.

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