Die BAM will die Tätigkeit ihrer Prüfstelle als Benannte Stelle für Ventile gemäß TPED Mitte 2028 einstellen.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat beschlossen, die Tätigkeit ihrer Prüfstelle als Benannte Stelle für Ventile gemäß der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) mit Wirkung zum 1. Juli 2028 einzustellen. Zunächst sollen alle bestehenden Rahmenverträge für Baumusterzulassungen und Genehmigungen von internen Prüfdienstleistungen gekündigt werden.
Ab sofort nimmt die BAM keine Anträge mehr auf neue Genehmigungen von internen Prüfdienstleistungen entgegen. Gleiches soll ab etwa Mitte kommenden Jahres für Baumusterprüfungen und Baumusterzulassungen gelten.
Alle von der BAM bis zum 30. Juni 2028 erteilten Typgenehmigungen bleiben bis zu ihrem in der Typgenehmigung angegebenen Ablaufdatum (zehn Jahre ab Ausstellungsdatum) gültig. Für bestehende Kunden verlängert die BAM auf Anfrage die Genehmigungen für interne Prüfdienstleistungen, die vor dem 30. Juni 2028 ablaufen; diese sind jedoch nur bis zum 30. Juni 2028 gültig.
Nach dem 30. Juni 2028 will die BAM-Abteilung 2.1 „Sicherheit von Energieträgern“ weiterhin Sauerstoffdruckstoßprüfungen an Ventilen anbieten. Diese Prüfungen sind jedoch nicht mehr akkreditiert. Sollen die Prüfergebnisse im Rahmen von Typgenehmigungen gemäß TPED verwendet werden, wird empfohlen, vor diesen Prüfungen die benannte Stelle hinsichtlich der gemäß Abs. 1.8.6.3.3.1 RID/ADR erforderlichen Bewertung und Überwachung des Prüflabors zu konsultieren.
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