Übereinkommen über Industrieunfälle
In drei ehemaligen jugoslawischen Republiken ist das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen in Kraft getreten.
(ak) Das Übereinkommen gilt seit 31. Mai 2010 in Mazedonien. Hinzu kamen desweiteren auch Montenegro am 17. August 2010 sowie Serbien am 29. Oktober 2010.
Die "Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen vom 4. November 2010" ist im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 35 auf Seite 1425 veröffentlicht worden.
Das Übereinkommen war am 18. März 1992 in Helsinki von 26 Ländern gezeichnet worden, davon 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie die Gemeinschaft als solche.
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