Doch keine Heldentat

Der u.a. als „Held von Schrobenhausen“ bezeichnete Tankzugfahrer ist wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro ver­urteilt worden.

Der Tankzugfahrer, der sein brennendes und mit 25 m3 Diesel und 10 m3 Benzin beladenes Fahrzeug am 17. Juli vergangenen Jahres aus einem Wohngebiet bei Schrobenhausen in Bayern gefahren hatte, um Schlimmeres zu verhindern, war anschließend u.a. als „Held von Schrobenhausen“ bezeichnet worden. Nun hat ihn das Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro ver­urteilt: wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Nach Ansicht des Gerichts habe der Fahrer schon bemerkt, dass mit seinem Fahrzeug etwas nicht stimmte, bevor es zu brennen anfing. Er hätte seinen Tankzug somit stehenlassen müssen, um zunächst die Ursache herauszufinden.

Bei einem Zwischenstopp habe der Fahrer Rauch im Bereich des hinteren linken Reifens bemerkt – ausgehend von einer heiß gelaufenen Bremse, so seine Einschätzung, die sich jedoch als fehlerhaft erwies. Als der Rauch verschwand, sei er angefahren, habe die Bremse erfolgreich getestet und sei weitergefahren. Erst als der Reifen mit einem lauten Knall geplatzt sei, habe er festgestellt, dass etwas nicht in Ordnung sei. Schließlich seien Flammen vom Reifen hochgeschlagen und er habe die Polizei alarmiert.

Einsatzkräfte der Feuerwehr löschten das Feuer, nachdem ein Polizist den Tankzugfahrer mit seinem brennenden Fahrzeug aus dem Ort gelotst hatte. Wie sich später herausstellte, war offenbar ein defektes Radlager die Ur­sache für den Zwischenfall.

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