Anlagensicherheit: Neue Leitfäden zu Löschwasser
Die zehnte Konferenz der Vertragsstaaten des UNECE-Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen hat Empfehlungen verabschiedet.
(mih) Wenn es in Industrieanlagen brennt, muss genügend Löschwasser zur Verfügung stehen. Während des Löscheinsatzes gilt es zu verhindern, dass abfließendes, kontaminiertes Löschwasser in Gewässer, Boden und Grundwasser gelangt, insbesondere wenn die Anlage Stoffe enthält, die Umwelt und Gesundheit schaden können.
Die zehnte Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat im Dezember 2018 zwei neue Leitfäden zum Management und zur Rückhaltung von Löschwasser verabschiedet. Die generellen Empfehlungen sowie die technischen und organisatorischen Empfehlungen wurden unter der Federführung des Umweltbundesamtes (UBA) durch eine internationale Expertengruppe erarbeitet.
Die Empfehlungen für die Dimensionierung und das Management von Löschwasser-Rückhaltebecken sollen gewährleisten, dass jederzeit ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Denn obwohl es laut UBA allgemein akzeptiert sei, dass solche Rückhaltebecken eine vorrangige Maßnahme sind, um Störfälle in Industrieanlagen zu verhindern, würden bisher nicht einmal innerhalb der EU-Länder Regelungen hierzu existieren.
Des Weiteren enthalten die Leitfäden Empfehlungen, wie sich während eines Löscheinsatzes verhindern lässt, dass mit dem abfließenden Löschwasser gefährliche Stoffe in Gewässer, Boden und Grundwasser gelangen. Wird das umliegende Gelände z.B. gleich so angelegt, dass das Löschwasser in Rückhaltebecken fließt, lässt sich das kontaminierte Wasser später abpumpen und in Kläranlagen reinigen.
Hintergrund für die Erarbeitung der Leitfäden ist der sog. Sandoz-Unfall im Jahr 1986. Beim damaligen Brand in einer Chemiefabrik gelangten mit dem Löschwasser große Mengen giftiger Chemikalien in den Rhein. Es kam zu einem verheerenden Fischsterben, auf einer Länge von 700 km wurde das komplette aquatische Ökosystem zerstört.
Mit den neuen Leitfäden liege nun erstmals ein internationales Regelwerk vor, um vergleichbare Unfälle zu verhindern. Allerdings handele es sich nur um Empfehlungen für die UNECE-Länder, die zuständigen Behörden und Anlagenbetreiber. Eine rechtsverbindliche Umsetzung in den einzelnen Ländern stehe noch aus.
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