Als Folge des Unfalls im Gotthard-Basistunnel und des anschließenden Untersuchungsberichts verfügt das Schweizer Bundesamt für Verkehr neue Maßnahmen für den Schienengüterverkehr.
(jg) Vor etwa zwei Monaten veröffentlichte die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ihren Abschlussbericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel, bei dem im August 2023 ein Güterzug wegen eines Radbruchs entgleist war. Daraus ging hervor, dass im Schienengüterverkehr ein systematisches Risiko für Radbrüche aufgrund neuer Verbundstoffbremssohlen besteht.
Auf den Erkenntnissen des SUST-Berichts aufbauend verkündete das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) nun einige Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit im Schienengüterverkehr, die vorab mit Branchenvertretern diskutiert worden seien:
• Für durch die Schweiz fahrende Güterwagen werden ein höherer Mindestraddurchmesser und häufigere Wartungsintervalle vorgeschrieben.
• Die Branche soll sich so organisieren, dass für das Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig ersichtlich ist, dass das Wartungsintervall bei den zu transportierenden Wagen eingehalten wird. Für die Einhaltung des Intervalls ist das für die Instandhaltung zuständige Unternehmen verantwortlich.
• Wagen mit überhitzten Rädern sollen konsequent aus dem Verkehr genommen und der Instandhaltung zugeführt werden.
Diese Maßnahmen, welche nach aktuellem Kenntnisstand das Risiko für Radbrüche erheblich reduzieren würden, können laut BAV kurzfristig umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der Inputs aus der Branche sollen sie so bald wie möglich in Kraft treten. Dabei müsse auch die wirtschaftliche Tragbarkeit bedacht werden.
Außerdem verkündete das BAV, sich dafür einzusetzen, dass die neuen Maßnahmen auch auf gesamteuropäischer Ebene angepasst werden. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen seien weitere kurz- und mittelfristige in Prüfung. Langfristig soll zudem der Einfluss der Verbundstoffbremssohlen auf die Räder vertieft untersucht sowie Innovationen bei den Bremssystemen vorangetrieben werden.
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