Risiken beim Transport von Ammoniumnitrat

ICHCA veröffentlicht Whitepaper zum sicheren Transport von Ammoniumnitrat im Seeverkehr

(ur) Die Risiken beim Lagern von Ammoniumnitrat, ein in der Düngemittel- und Sprengstoffindustrie weit verbreitetes Produkt, sind hinlänglich bekannt. Doch das Bewusstsein für die Brandgefahren beim Seetransport sind weniger ausgeprägt, meint die International Cargo Handling Coordination Association (ICHCA). Mit dem ICHCA-Leitfaden „Ammonium Nitrate Fire Risk on Board Ships“ werden deshalb die bewährten Verfahren für das Risikomanagement dieser Chemikalie auf Schiffen beschrieben.

Ammoniumnitrat (NH4NO3), eine weiße bis graue, geruchlose Chemikalie, hat einen Schmelzpunkt von 169 °C und zersetzt sich bei 210 °C. Es brennt zwar nicht von selbst, beschleunigt aber in erheblichem Maße die Verbrennung von brennbarem Material, wobei giftige Stickstoffoxide und Ammoniak entstehen, die die Verbrennung auch in Abwesenheit von Sauerstoff unterstützen.

„Ammoniumnitratbrände können sehr schnell außer Kontrolle geraten“, sagt der Hauptautor des Papiers, Brian Devaraj, der Mitglied des Technischen Ausschusses des ICHCA ist. "Um die daraus resultierenden Verluste an Menschenleben und Schäden zu begrenzen, sollten die Bestimmungen des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) jederzeit eingehalten werden.“

In dem Whitepaper werden die besonderen Reaktionen von Ammoniumnitrat auf Hitze und die anschließende Verbrennung sowie die Art seiner Zersetzung ausführlich beschrieben.  Aufgrund dieser Eigenschaften müssen die Spezifikationen der Schiffsausrüstung, einschließlich Deckskränen, Lukendeckeln, Laderaumauskleidungen, Treibstofftanks und -pumpen sowie Gabelstaplern und anderen Handhabungsgeräten, präzise sein.  Das Whitepaper bietet eine umfassende Anleitung zu diesen Einzelheiten.

Vor allem aber wird aus Sicht der Brandverhütung auf die Einhaltung des IMDG-Codes Wert gelegt, der in der Regel vorschreibt, dass Ammoniumnitrat nur an Deck gestaut werden darf.  Der Code lässt jedoch eine Ausnahme zu, wonach bestimmte Formen dieser Verbindung und Düngemittel, die sie enthalten, unter Deck gestaut werden dürfen. Die Regeln hierfür sind in Absatz 7.6.2.8.4 dargelegt, auf die der Leitfaden ausführlich einschließlich möglicher Missverständnisse eingeht. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind es drei Länder, die dazu spezielle Regelungen getroffen haben: Australien, Südafrika und Chile. Die Leitlinien dieser Behörden sind in dem 28 Seiten umfassenden Whitepaper enthalten, das bis zum 9. Dezember 2022 kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

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