Neue Richtlinien zur Durchführung der GGVSee

Das BMVI erläutert damit die Bestimmungen der GGVSee und des IMDG-Codes (Amendment 38-16).

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden aktualisierte Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) mit Datum vom 1. Juni 2018 bekannt gemacht (VkBl. 2018 S. 559). Diese Richtlinien erläutern die Bestimmungen der GGVSee vom 7. Dezember 2017 (BGBl. 2017 I S. 3862, berichtigt BGBl. 2018 I S. 131) und des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 38-16 (zuletzt geändert durch Entschließung MSC.406(96)), in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 10. November 2016 (VkBl. 2016 S. 718). Gleichzeitig werden die Richtlinien vom 23. Juni 2016 (VkBl. 2016 S. 458) aufgehoben.

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