IMDG-Code: Übersicht über die Änderungen
Die IMO hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst, die mit dem Amdt. 39-18 im englischen IMDG-Code zu finden sein werden.
(mih) Das bevorstehende Amendment (Amdt.) 39-18 des IMDG-Codes tritt zwar erst am 1. Januar 2020 in Kraft. Um eine weitgehende Harmonisierung mit den Gefahrgutvorschriften der übrigen Verkehrsträger zu gewährleisten und so intermodale Beförderungen zu vereinfachen, wird das Amdt. 39-18 aller Voraussicht nach aber bereits ab 1. Januar kommenden Jahres freiwillig anwendbar sein.
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat nun die wichtigsten Änderungen der englischen Fassung des IMDG-Codes stichpunktartig zusammengefasst. Dazu zählen u.a. das neugefasste Kap. 2.8 über die Klassifizierung ätzender Stoffe der Klasse 8, die neuen Regelungen für Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten – dafür stehen künftig zwölf der 14 neuen UN-Nummern 3535 bis 3548 zu Verfügung –, sowie die neue Codierung der bereits vorhandenen 18 Trenngruppen (somit ist künftig in der Gefahrgutliste direkt erkennbar, welcher Trenngruppe ein Stoff oder Gegenstand ggf. zugeordnet ist). Eine detaillierte Zusammenstellung ist hier zu finden.
Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 39-18 (IMDG-Code 2019) wird derzeit vorbereitet und voraussichtlich im Dezember dieses Jahres im Verkehrsblatt bekannt gemacht.
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