IMDG-Code deutsch, Amdt. 35-10 aktualisiert

Der IMDG-Code 2010 wird geringfügig geändert.

Zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2010 ist im Verkehrsblatt (VkBl.) 23/2012 mit Datum vom 8. November 2012 unter der lfd. Nr. 206 auf S. 922 ein Korrigendum bekannt gegeben worden. Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) veröffentlichten Korrekturen beziehen sich auf die amtliche deutsche Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendment 35-10 (VkBl. 2010, S. 554 mit Beilage B 8185).

Neben Änderungen im Index sind folgende Aktualisierungen von Bedeutung:

  • 3.1.4.4: Bei den Trenngruppen 7 und 9 wird jeweils die Angabe „3483 Antiklopfmischung für Motorkraftstoff, entzündbar“ hinzugefügt.
  • 3.2 Gefahrgutliste: Bei UN 2590 in Spalte (7a) die Angabe „0“ durch die Angabe „5 kg“ ersetzen.
  • 3.2 Gefahrgutliste: Bei UN 3132, Verpackungsgruppe II und III, in Spalte (9) jeweils die Angabe „–“ durch die Angabe „PP40“ ersetzen.
  • 3.3.1 Sondervorschrift 133 und 181: Die Verweise „7.2.8“ jeweils ändern in „7.2.1.10“.

Der IMDG-Code in der Fassung des Amendment 35-10 gilt bis 31. Dezember 2013.

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