Gefahrgut im RoRo-Verkehr
Wegen der Anforderungen des IMDG-Codes ist die Flammpunktangabe auch bei Ostsee-Verkehren nötig.
(uh) Reedereien, die RoRo-Verkehre ab Kiel, Lübeck und Rostock anbieten, weisen darauf hin, dass bei Stoffen der Klasse 3 bzw. mit der Sekundärgefahr 3 der Flammpunkt, wenn er bei 60 °C oder darunter liegt (in °C; geschlossener Tiegel) mit angegeben werden muss (gemäß 5.4.1.4.3 IMDG-Code; § 7 MoU). Aus diesem Grund bittet Kombiverkehr in ihrem jüngsten Newsletter alle Kunden, bei der Buchung bzw. im Versandauftrag den Flammpunkt zu vermerken - was natürlich auch für alle anderen Skandinavien-Fährverkehre und Dienstleister gilt.

