Begriffliche Anpassung

In der EU-Richtlinie über das gemeinschaftliche Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr heißt es künftig "Versender" statt "Verlader".

Im Amtsblatt der Europäischen Union ist mit der Ausgabe L 051/2009 vom 24. Februar 2009 die "Berichtigung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates" bekannt gemacht worden.

 

Damit wird der Begriff Verlader an verschiedenen Stellen der Richtlinie 2002/59/EG durch den Begriff Versender ersetzt.

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