Anerkennung als Prüfstelle

Anhang 1 der BAM-GGR 014 wurde aktualisiert

(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat Anhang 1 zur Gefahrgutregel 014 (BAM-GGR 014) aktualisiert. Der in Anhang 1 enthaltene Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle für Prüfungen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 8 b) und c) der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) ist nun auf dem Stand vom 6. Februar 2020.

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