Neue TRGS für organische Peroxide
BMAS hat neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 741 bekannt gemacht
(ur) Mit Datum vom 10. Juli 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neue Technische Regel (TRGS) 741 „Organische Peroxide“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 831).
Die neue TRGS 741 geht aus der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor. Sie umfasst neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung sowie Schutzmaßnahmen.
Die TRGS 741 gilt für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden. Sie erläutert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere Anhang III Nummer 2 „Tätigkeiten mit organischen Peroxiden“ hinsichtlich der physikalisch-chemischen Gefährdungen durch organische Peroxide.
In den vier Anhängen der TRGS 741 werden
- Schutz- und Sicherheitsabstände nach Abschnitt 4.2.3 (Anhang 1),
- eine Prüfmethode zur Zuordnung von flüssigen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen (Anhang 2),
- eine Prüfmethode zur Zuordnung von festen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen (Anhang 3) und
- die Brandbekämpfung nach Abschnitt 4.7 (Anhang 4)
beschrieben.

