Frankreich und Japan Airlines haben ihre angemeldeten Abweichungen von den IATA-DGR modifiziert.
(mih) Wie die International Air Transport Association (IATA) mitteilt, haben Frankreich und Japan Airlines ihre angemeldeten Abweichungen von der 67. Ausgabe der IATA-Dangerous Goods Regulations (DGR) für 2026 geändert.
Frankreich (FRG-07): Bei Sendungen von und nach Frankreich ist die Angabe einer 24-Stunden-Notfalltelefonnummer auf Versandstücken, für die kein Beförderungsdokument erforderlich ist, nicht mehr notwendig.
Japan Airlines (JL-11): Eine 24-Stunden-Notfalltelefonnummer muss in der Versendererklärung für Gefahrgut, nicht aber auf dem Versandstück selbst, angegeben werden.
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