LBA-Prüfungstermine 2026
Das Luftfahrt-Bundesamt hat neue Termine zum Ablegen des Qualifikationsnachweises für Ausbildende veröffentlicht.
(mih) Ausbildende, die Schulungen für
- Personal von Versendern (A),
- Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist (C), und
- Personal von Betreibern und Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (Annahmekontrolle) (F),
abhalten möchten, müssen vor erstmaliger Durchführung einer Schulung einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form bestehen (vgl. Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-2-713, Punkt 3, Qualifikation von Ausbildenden).
In diesem Jahr hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sechs Termine geplant; die Prüfung findet in den Räumen des LBA in Raunheim statt:
- 3. März 2026
- 31. März 2026
- 9. Juni 2026
- 16. Juli 2026
- 27. August 2026
- 24. September 2026
Der Qualifikationsnachweis ist fünf Jahre gültig und muss vor Ablauf erneuert werden. Ein Antrag auf Wiederholungsprüfung muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises in schriftlicher Form beim LBA eingegangen sein.
Für die „Anmeldung zum Qualifikationsnachweis“ hat das LBA ein Formular zur Verfügung gestellt, welches anschließend ausgefüllt per Post oder per E-Mail an das LBA gesendet werden soll.

