Leitfaden zum CBTA

Der VCI hat Hinweise für Unternehmen zur internen Umsetzung des kompetenzbasierten Ausbildungs- und Beurteilungskonzeptes veröffentlicht.

(os) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) veröffentlichte im Juni 2026 den aktualisierten „VCI-Leitfaden: CBTA im Luftverkehr und die interne Umsetzung aus Sicht des VCI“. In dem Dokument erläutert der Verband die Umsetzung dieses Konzeptes und nennt praktische Hinweise und Beispiele zu dem Aufbau eines Schulungs- und Beurteilungsprogramms.

Grundgedanke des CBTA ist, dass die Mitarbeiter – entweder firmenintern oder von externen Dienstleistern – nur noch in solchen Bereichen geschult werden, die tatsächlich Bestandteil ihres Aufgabenbereichs sind. Vor diesem Hintergrund informiert der VCI in dem Dokument u. a. über die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers bei der Ausführung von Schulungen sowie über die vom Luftfahrtbundesamt (LBA) vorgegebenen und für Deutschland geltenden spezifischen Vorgaben zu den Punkten mindestens zu vermittelnde Schulungsinhalte, Schulungs- und Prüfgestaltung, Anforderungen an Online-Schulungen, Genehmigung von Schulungen sowie Qualifikation von Ausbildern für die Schulungen.

Um den Zweck des Programms zu erreichen, eine zielgerichtete Schulung zur Gewinnung qualifizierter und kompetenter Arbeitskräfte aufzusetzen, ist es laut VCI besonders wichtig, dass sich der Schulungsbedarf an den tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten der Mitarbeiter orientiert. Aktiviert und nachhaltig verinnerlicht werden sollen dabei vor allem die drei Kernziele

  • Wissen (das Erlernen und Verstehen einer bestimmten Sache),
  • Können (fachgerechte Anwendung der Lerninhalte in der Praxis),
  • Wollen (praxisorientierte Einstellung, das Erlernte fachgerecht anwenden zu wollen in Verbindung mit der Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins für einen sicheren Umgang mit Gefahrgut).

Der VCI beschreibt weiterhin die insgesamt fünf Phasen des Schulungsprogramms:

  • Phase I – Analyse Schulungsbedarf
  • Phase 2 – Schulungs- und Beurteilungsplan
  • Phase 3 – Schulungs- und Beurteilungsmaterial
  • Phase 4 – Schulung
  • Phase 5 – Bewertung

Der Verband weist explizit darauf hin, „dass der Arbeitgeber die Gesamtverantwortung für sein Trainingsprogramm trägt, auch wenn gewisse Teile des Trainingsprogrammes von externen Dienstleistern durchgeführt werden.“

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