Die Ergänzungen betreffen insbesondere Powerbanks, die von Passagieren und Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden.
(mih) Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat das Addendum No. 1 zu ihren Technical Instructions (TI) mit Datum vom 27. März 2026 bekannt gemacht. Es ist seit diesem Datum anwendbar und sollte in die Ausgabe 2025-2026 der ICAO-TI aufgenommen werden. Die Änderungen bezüglich Lithiumbatterien und -zellen (u.a. insbesondere Powerbanks), die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden, betreffen Abschn. 2.2.1 b) und e), einen neuen einzufügenden Abschn. 2.2.2 sowie den Eintrag 1 in Tabelle 8-1 (aufgegebenes Gepäck und Handgepäck).
Die International Air Transport Association (IATA) hat daraufhin Leitlinien entwickelt, um Fluggesellschaften dabei zu unterstützen, die durch das Addendum bedingten Änderungen zu bewerten, zu verwalten und umzusetzen. Die Leitlinien sind in Verbindung mit der 67. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR) zu verwenden und sind nur bis zum 31. Dezember 2026 gültig.
Das Addendum betrifft auch Fluggesellschaften, deren Besatzung Powerbanks zum Aufladen oder Verwenden von Geräten im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzt (Kategorie „Gefahrgut der Fluggesellschaft“).
Die Änderungen umfassen zudem:
Die IATA stellt des Weiteren den aktualisierten Leitfaden „Reisende mit Lithiumbatterien“ zur Verfügung, der insbesondere für Passagiere und Besatzungsmitglieder relevant ist, welche diese Geräte für den persönlichen Gebrauch mitführen.
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