IATA veröffentlicht Addendum 1 zu den DGR 2026
Insbesondere werden einige Einträge im Verzeichnis der gefährlichen Güter wieder hinzugefügt, die versehentlich gestrichen wurden.
(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat schon jetzt das Addendum 1 zur 67. Ausgabe ihrer Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations – DGR) mit Datum vom 1. Januar 2026 veröffentlicht. Die Ergänzungen und Korrekturen gelten ab dem 1. Januar 2026 und stehen in den Sprachen Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch zur Verfügung.
In Unterabschn. 4.2 „Verzeichnis der gefährlichen Güter“ werden folgende Einträge wieder hinzugefügt, die teilweise in den gedruckten Ausgaben versehentlich gestrichen wurden:
- UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, hybrid
- UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas, hybrid
- UN 0030 Sprengkapseln, elektrisch, für Sprengungen
- UN 0255 Sprengkapseln, elektrisch, für Sprengungen
- UN 0456 Sprengkapseln, elektrisch, für Sprengungen
Weitere Korrekturen betreffen u.a.
- Unterabschn. 1.2.7.1 „Freistellungen“,
- Unterabschn. 2.3.3.2 „Ersatz-Lithium-Batterien“,
- Abweichungen der Luftfahrtunternehmen (EX-09 und PR-01),
- Sonderbestimmungen A116 und A226 (in Unterabschn. 4.4),
- Unterabschn. 7.1.5.5.2 (Batterie-Markierung),
- Unterabschn. 8.1.6.9.4 und 8.2.3 (Dokumentation),
- Tabelle 9.1.A (Annahme-Verfahren)
- Unterabschn. H.4.2 „Verzeichnis der gefährlichen Güter“ (für 2027).

