Die IATA hat verschiedene Leitlinien und Erläuterungen auf den neuesten Stand gebracht.
(mih) Um es Anwendern leichter zu machen, die Anforderungen für den Transport von Batterien, einschließlich Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien, im Luftverkehr vollständig zu erfüllen, hat die International Air Transport Association (IATA) einen Leitfaden für Batterien erstellt. Das aktualisierte Battery Guidance Document ist nun auf dem Stand 1. Januar 2026.
Der Leitfaden richtet sich an Versender, Spediteure, Bodenabfertigungspersonal, Fluggesellschaften und Passagiere, um sie dabei zu unterstützen, die Vorschriften einzuhalten. Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien dürfen je nach Konfiguration und Wattstundenzahl (bei wiederaufladbaren Batterien) bzw. Lithiumgehalt (bei nicht wiederaufladbaren Batterien) im Luftverkehr befördert werden. Ersatzbatterien sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Doch trotz Vorschriften zur Deklaration von Gefahrgut durch Versender würden viele Sendungen aufgrund mangelnden Verständnisses der von Batterien ausgehenden Gefahren falsch gekennzeichnet oder gehandhabt. Die zunehmende Beförderung von Batterien – von Elektrofahrzeugen bis hin zu E-Bikes – berge laut der IATA potenzielle Risiken nicht nur für Flugzeuge, sondern auch für Passagiere und Besatzung.
Zudem gibt es seit Anfang 2025 eine neue Anforderung in den Verpackungsvorschriften für den Lufttransport von Lithiumbatterien, die mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen enthalten sind (Verpackungsanweisungen 966 Teil II, 967 Teil I und II, 969 Teil II und 970 Teil I und II). Diese gilt als zusätzliche Maßnahme für Verpackungen, die nicht der UN-Spezifikation entsprechen. Die Auslegung ist im Dokument Packaging Requirement – Lithium Batteries Navigating the 3m Stack Test dargestellt.
Außerdem hat die IATA die Erläuterungen und Leitlinien zum Transport von Batterien, Nickel-Metallhydrid (UN 3496) per Luftfracht überarbeitet.
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