Verwendung von Tanks
Die Vereinbarungen M 246 und RID 12/2011 wurden im Verkehrsblatt bekannt gemacht.
(ur) Die von Deutschland am 12. Dezember 2011 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M246 über die Verwendung von Tanks im Straßenverkehr ist im Verkehrsblatt (VkBl. 3/2012) bekannt gemacht worden. Die Vereinbarung ist von Frankreich und den Niederlanden gezeichnet. Analog dazu ist auch die RID-Sondervereinbarung RID 12/2011 über die Verwendung von Tanks im Schienenverkehr (VkBl. 3/2012) bekannt gemacht worden. Die RID Sondervereinbarung ist von Frankreich, den Niederlanden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Luxemburg gezeichnet worden.
Die Regelungen dieser Vereinbarungen (gültig bis zum 31. Dezember 2012) sind in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.

