Update Multilaterale Vereinbarungen

Weitere Staaten haben kurz vor Ablauf der allgemeinen Übergangsfrist des ADR 2013 verschiedene Multilaterale Vereinbarungen gezeichnet.

(mih) Die allgemeine Übergangsfrist des ADR 2013 ist gestern abgelaufen. Kurz vorher haben noch einmal Staaten verschiedene Multilaterale Vereinbarungen gezeichnet. Damit lassen sich unter anderem einige Vorschriften aus dem ADR 2015 schon vorfristig anwenden.

M259 – Beförderung beschädigter oder defekter Lithium-Zellen oder -Batterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Frankreich, Norwegen, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Spanien (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M259 betrifft Regelungsinhalte der kommenden Sondervorschrift 376, die Teil des ADR 2015 sein wird.

M260 – Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Dänemark und Spanien (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M260 erlaubt es, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 ADR 2015 anzuwenden.

M261 – Ersatz des Verweises auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2004 durch einen Verweis auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Spanien (gültig bis 28. Februar 2015). Dieser Regelungsinhalt wird im ADR 2015 zu finden sein.

M262 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die nur verpackte gefährliche Güter befördert – vorgeschlagen von Schweden und nun gezeichnet von Spanien (gültig bis 2. Mai 2018).

M263 – Anzahl der Anhänger in einer Beförderungseinheit, die gefährliche Güter nur in loser Schüttung oder in Tanks befördert – vorgeschlagen von Schweden und nun gezeichnet von Spanien (gültig bis 2. Mai 2018).

M264 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Spanien (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt wird im ADR 2015 zu finden sein.

M265 – Sondervorschrift S12 in Kapitel 8.5 – gezeichnet von Schweden und Spanien sowie neu von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt wird voraussichtlich im ADR 2015 zu finden sein.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original abrufbar bei UNECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen stehen auf der BMVBS-Internetseite zum Download bereit.

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