Tunneldurchfahrt in Niedersachsen

In Niedersachsen werden derzeit noch zwei Tunnel zur Kategorisierung begutachtet. Dies antwortete das Verkehrsministerium auf die Anfrage eines Landtagsabgeordneten.

(ak) Ab 1. Januar 2010 sind Durchfahrtsbeschränkungen für Gefahrgut nur noch durch Vergabe einer Kategorie nach 1.9.5 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zulässig. Auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Karsten Heineking nach dem derzeitigen Stand der Kategorisierung gab das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bekannt:

Für die Zuordnung zur jeweiligen Kategorie ist eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes Forschungsvorhaben "Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß ADR 2007" entwickelte eine zweistufige Methode zur risikobasierten Kategorisierung von Straßentunneln: Stufe 1 besteht in einer Grobbeurteilung, die in der Regel durch eine Behörde vorgenommen werden kann. Werden die Risiken der Stufe 1 als zu hoch bewertet, muss der Tunnel in Stufe 2 durch die Vergabe eines Gutachtens untersucht werden.

In Niedersachsen sind nach bisherigen rechtlichen Möglichkeiten Durchfahrtsbeschränkungen für den Ems-, Weser-, und Heidkopftunnel angeordnet. Diese müssen insofern mit der neuen Kennzeichnung versehen werden.

Von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind Risikobetrachtungen nach dem vorgesehenen Verfahren des Forschungsvorhabens für folgende Tunnel angestellt worden: Galerie Lindenberg A 39, Lärmschutztunnel Dissen A 33, Tunnel Bovenden B 3, Galerie Heidberg A 39, Butterbergtunnel B 241 und Hasselkopftunnel B 4. Für diese Tunnel ist das Verfahren abgeschlossen und eine Durchfahrtsbeschränkung nicht vorgesehen.

Für den Wesertunnel (B 437) und den Emstunnel (A 31) mussten aufgrund der besonderen Charakteristiken als Unterwassertunnel zur Kategorisierung Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die sich daraus ergebende Festlegung einer Kategorie und Beschilderung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen.

Die Sperrung des Heidkopftunnels (A 33) für Gefahrgut erfolgte auf der Grundlage einer im Januar 2007 durchgeführten Risikoanalyse. Insofern wird diese Regelung zunächst durch die Anbringung des Zusatzzeichens "E" (Beschränkung für alle Gefahrgüter) umgesetzt. Die Umfahrungsstrecke ist bereits jetzt ausgeschildert.

Alle Tunnel, die nicht betrachtet wurden, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2009 automatisch der Kategorie A zugeordnet, d.h. sie dürfen uneingeschränkt befahren werden.

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