EBA aktualisiert „Leitfaden Sicherheitsbericht“
Der Leitfaden richtet sich an EVU und EIU. Zudem wurde die Tabelle der Sicherheitsindikatoren überarbeitet.
(mih) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den „Leitfaden Sicherheitsbericht“ aktualisiert (Stand: 12. Dezember 2025). Er soll Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EVU, EIU) dabei unterstützen, Sicherheitsberichte nach Art. 9 Abs. 6 Richtlinie (EU) 2016/798 bzw. § 23 Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) zu erstellen.
Der Leitfaden wurde um Informationen zu Zwangsbremsungen durch die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) ergänzt und um die Ergebnisse der Meldungen aus den Sicherheitsberichten 2024 erweitert. Zudem wurde die Tabelle der Sicherheitsindikatoren gemäß Anh. I Richtlinie (EU) 2016/798 aktualisiert.
Gemäß ESiV sind Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz verpflichtet, dem EBA jährlich zum 31. Mai einen Sicherheitsbericht für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen. Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen verweist die ESiV auf die Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 über gemeinsame Sicherheitsmethoden bezüglich der Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme, konkret auf Anh. I Nr. 4.5.1.2 für EVU bzw. auf Anh. II Nr. 4.5.1.2 für EIU.
Zu den Inhalten des Sicherheitsberichts gehören ggf. auch die Schlussfolgerungen des Jahresberichts des Sicherheitsberaters (Gefahrgutbeauftragten) im Sinne des RID über die Tätigkeiten der Organisation auf dem Gebiet des Transports gefährlicher Güter.

