Die DIHK will vorstellen, welche Möglichkeiten es künftig geben wird, die Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer online anzubieten.
(os) Im Vergleich zum aktuell gültigen Regelwerk wird das ADR 2027 einige entscheidende Änderungen enthalten. Die bedeutendste Änderung für Schulungsveranstalter und für die Industrie- und Handelskammern (IHK) ist die Einführung von Online-Schulungen der Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer nach Unterabschn. 8.2.2.5 ADR.
Zu diesem Zweck werden im ADR 2027 in Bezug auf die Schulungen von Gefahrgutfahrern gemäß Kap. 8.2 auch neue Begriffsbestimmungen für „Fernunterricht“ und „E-Learning“ aufgenommen.
Noch vor einigen Jahren galt es als undenkbar, Schulungen im Bereich Gefahrgut in einem anderen Format als dem Präsenzformat abzuhalten. Erste Überlegungen, diese Haltung aufzuweichen und Online-Schulungen zu erlauben, wurden im Jahr 2020 als Reaktion auf die Einschränkungen während der Coronapandemie angestellt, vorangetrieben von den Schulungsanbietern, aber auch den an der Beförderung beteiligten Unternehmen.
Grundsätzlich stellte sich die Situation damals so dar, dass die diesbezüglich geltenden Regelungen zwar auf Präsenzschulungen abzielten, die Möglichkeit, online zu schulen, aber nicht generell ausgeschlossen war. Denn in den Regelwerken und Satzungen wurde lediglich eine „Schulung“ bzw. ein „anerkannter Lehrgang“ gefordert.
Um in Zukunft die Auffrischungsschulung für Gefahrgutfahrer online zu ermöglichen, hat der Arbeitskreis „Beförderung gefährlicher Güter“ der DIHK inzwischen die Satzung betreffend die Schulung der Gefahrgutfahrer überarbeitet und die DIHK-Leitlinie „Online-Schulungen Gefahrgutfahrer/-innen“ erstellt.
Die DIHK wird am 4. März 2026 um 10:00 Uhr in einer Onlineveranstaltung (über MS Teams) detailliert über Voraussetzungen, Anforderungen und die praktische Umsetzung informieren.
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