Behörden, Tunnel und Fähren in Schweden

Schweden hat die bei der UNECE notifizierten Informationen aktualisiert.

(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die obersten zuständigen Behörden für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße. Nun hat Schweden seine Informationen aktualisiert.

Die oberste zuständige Behörde ist die „Swedish Civil Defence and Resilience Agency“, Tel. +46-771/240 240, E-Mail: registrator@mcf.se, Website: www.mcf.se. Beförderungen von Stoffen der Klasse 7 fallen in den Verantwortungsbereich der „Swedish Radiation Safety Authority“, Tel. +46-8/799 40 00.

Es sind auch die in Schweden geltenden Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR aufgeführt: fünf in Göteborg und 15 in Stockholm. Bezüglich der gesamten Öresund-Verbindung, die aus einer Brücke auf schwedischer Seite (Malmö) und einem Tunnel auf dänischer Seite besteht, gelten die dänischen Tunnelbeschränkungen.

Des Weiteren sind Beschränkungen gemäß Abschn. 1.9.3 a) ADR genannt; sie betreffen Beförderungen gefährlicher Güter mit Fähren über Flüsse und Fjorde.

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