Zum Unfall im GBT im Jahr 2023 veröffentlichte die ERA einen aktualisierten Abschlussbericht samt einigen kurzfristig in Kraft tretenden Maßnahmen.
(jg) Bremsvorgänge führen zu überhitzten Rädern, die dadurch Ermüdungsrisse erleiden und im äußersten Fall brechen können – so lautete das systematische Problem, welches die Schweizer Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) bei der Analyse des Unfalls im Gotthard-Basistunnel (GBT) identifizierte. Am 10. August 2023 war dort ein Güterzug aufgrund eines Radbruchs entgleist. Auf Basis der SUST-Ergebnisse erstellte das Joint Network Secretariat (JNS) der European Union Agency for Railways (ERA) einen ausführlichen Abschlussbericht zu dem Unfall, der unter anderem zahlreiche Risikokontrollmaßnahmen beinhaltete.
Der Bericht erschien im Frühjahr 2025 und wurde mittlerweile mehrmals überarbeitet. Kürzlich erschien die Version 4.1. Neben Ergänzungen des fachlichen Inhalts enthält der aktualisierte Bericht auch zusätzliche Risikokontrollmaßnahmen. Einige davon sind von Akteuren des Eisenbahnsektors bereits ab Anfang Februar 2026 anzuwenden – jeweils verbunden mit unterschiedlich langen Übergangsfristen.
So gilt beispielsweise ab dem 1. Februar 2026 für Räder des Typs BA004, die in Wagen mit einer Nenn-Radsatzlast von mehr als 20 Tonnen verwendet werden, ein erhöhter Mindestraddurchmesser von 864 Millimetern. Nach der letzten Reprofilierung muss der Durchmesser sogar mindestens 880 Millimeter betragen. Radsätze mit geringeren Mindestraddurchmessern einzubauen, ist dann nicht mehr zulässig. Hierbei gilt eine Frist für die vollständige Einhaltung bis zum 1. Januar 2029, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch lediglich bis zum 31. Dezember 2026.
Diese und weitere Maßnahmen sind im englischsprachigem Abschlussbericht auf der ERA-Homepage sowie in deutschsprachiger Version beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abrufbar. Maßgeblich ist dabei die englische Fassung.
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