Straßentransport: Katalog der schwersten Verstöße

Das BMVI hat die aktualisierte Auslegungshilfe zu Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den „Katalog der nationalen Straf- und Bußgeldtatbestände, die ,Schwerste Verstöße‘ im Sinne des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 darstellen“ aktualisiert und mit Stand 23. Januar 2014 bekannt gemacht. Der Katalog ist eine Auslegungshilfe und wurde im Verkehrsblatt (VkBl.) 2014 S. 133 veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung der Auslegungshilfe vom 25. Januar 2012 (VkBl. 2012 S. 108) aufgehoben.

Zu den Tatbeständen in Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter gehören:

  • Beförderung gefährlicher Güter, deren Beförderung verboten ist (lfd. Nr. IV.A)
  • Beförderung gefährlicher Güter, die mit verbotenen oder nicht zugelassenen Mitteln zur Verwahrung befördert werden, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird (lfd. Nr. IV.B)
  • Beförderung gefährlicher Güter ohne entsprechende Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird (lfd. Nr. IV.C).

Nach Bekanntmachung der Auslegungshilfe vom 25. Januar 2012 wurde unter Ziffer IV.B.6a in Abstimmung mit den Ländern ein weiterer Verstoß aufgenommen. In Spalte 5 (Bemerkungen) sind nun klarstellende Hinweise bei Verstößen, die nach Anlage 7 zur RSEB neben der Gefahrenkategorie I auch der Gefahrenkategorie II zugeordnet werden können, enthalten. Demnach liegt ein schwerster Verstoß nur vor, wenn der Verstoß der Gefahrenkategorie I zugeordnet wird. Im Übrigen sind redaktionelle Anpassungen erfolgt.

Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vom 21. Oktober 2009, bekannt gemacht im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) L 300, S. 51 und zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 613/2012 vom 9. Juli 2012 (ABl. L 178, S. 6), dient der Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG. Die RSEB sind die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (VkBl. 2013 S. 558).

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