Startschwierigkeiten beim ADNR 2009

Die Änderungen 2009 werden im ADNR erst mit einiger Verzögerung in Kraft treten. Für den Übergang plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Duldung.

Das Plenum der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat in seiner Sitzung am 26. November 2008 entschieden, die Änderungen 2009 zum ADNR erst zum 1. März 2009 in Kraft zu setzen. Darauf wies das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hin. Der Hintergrund für diesen Beschluss liege darin, dass die niederländische und belgische Delegation Schwierigkeiten habe, die niederländische Sprachfassung rechtzeitig fertig zu stellen.

 

Damit es in den ersten beiden Monaten des Jahres 2009 nicht zu Problemen bei der Beförderung in der Transportkette kommt, beabsichtigt das BMVBS für den deutschen Rechtsbereich eine Duldungsregelung vorzubereiten und nach Abstimmung mit den Ländern zu veröffentlichen. Das Ministerium wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass der Beschluss der ZKR ausschließlich das Inkrafttreten betreffe. Andere Termine, wie zum Beispiel der Ablauf der Übergangsfristen, seien nicht geändert worden.

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