Schweiz: nationale Abweichungen

Die Schweiz hat ihre Notifizierungen bei der UNECE betreffend ergänzende Einschränkungen für Gefahrguttransporte auf der Straße und Tunnelbeschränkungen aktualisiert.

(mih) Die Schweiz hat ihre Notifizierungen bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) betreffend

  • ergänzende Einschränkungen für nationale und internationale Transporte gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Abschn. 1.9.4 ADR sowie
  • Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR

aktualisiert (Stand Oktober 2017) und an die Ausgabe 2017 der schweizerischen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) angepasst.

In dem 29 Seiten umfassenden Dokument sind Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen enthalten sowie Meldepflichten von Behörden und die Zusammenarbeit mit der EU und der Vollzug geregelt. In drei Anhängen sind nur für nationale Transporte geltende Vorschriften (Abweichungen vom ADR), Straßenstrecken mit zusätzlichen Beförderungsbeschränkungen (Tunnel und Gewässerschutz) sowie gefährliche Güter, die nur unter besonderen Auflagen transportiert werden dürfen, festgelegt.

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