Multilaterale Vereinbarungen, die ungültig werden
Seit 1. Januar 2026 dürfen zwei zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR/RID nicht mehr angewendet werden.
(mih) Seit 1. Januar 2026 dürfen folgende zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR/RID nicht mehr angewendet werden:
- M347 – Beförderung des Affenpockenvirus
- RID 2/2022 – Beförderung des Affenpockenvirus

