Schweiz beendet Ausnahmen

Die wegen der Coronavirus-Pandemie erlassenen Ausnahmen im Straßenverkehr werden nicht verlängert

(ur) Um Coronavirus-bedingte Härtefälle zu vermeiden, hatte in der Schweiz das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit der Verfügung „COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr“ im März 2020 Ausnahmeregelungen erlassen. Diese wurden mehrfach aktualisiert, letztmals am 26. Juni 2020.
Diese Ausnahmeregelungen werden nun nicht mehr verlängert und gelten noch bis zum 30. September 2020.

Im Gefahrgutbereich betrifft das entsprechende Ausnahmeregelungen für ADR-Schulungsbescheinigungen und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte. So konnten beispielsweise Inhaber und Inhaberinnen eines Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, der am 9. März 2020 oder später abgelaufen ist, weiterhin als Gefahrgutbeauftragte tätig sein und die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises auch ohne Ausbildungsbescheinigung ablegen.

In Deutschland hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in einer Übersicht (aktueller Stand: 02.09.2020) eine Zusammenstellung der Ausnahmen und weiterführende Links mit Informationen zum Straßengüterverkehr im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie veröffentlicht.

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