RID 5/2012 läuft aus

Die zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 RID wird mit dem bevorstehenden Jahreswechsel ungültig.

(mih) Ab 1. Januar 2018 darf folgende zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 RID nicht mehr angewendet werden:

  • RID 5/2012 – Beförderung von Heizöl, schwer und von Rückstanden von Heizöl, schwer.

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