RID 2021

Die 22. RID-Änderungsverordnung wurde veröffentlicht

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die 22. RID-Änderungsverordnung (22. RIDÄndV) vom 26. Oktober 2020 bekannt gemacht (BGBl. 2020 II S. 856). Die vom Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter (RID-Fachausschuss) gemäß Artikel 21 § 3 seiner Geschäftsordnung im schriftlichen Verfahren beschlossenen Änderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) – werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Änderungen sind als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht.
Die 22. RIDÄndV – und damit das RID 2021 – tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt sechs Monate.

Der 108 Seiten umfassende Anlageband zur 22. RIDÄndV enthält die Änderungen im RID 2021 in französischer und in deutscher Sprache. Das BMVI hat die Möglichkeit, das RID 2021 später zusätzlich in einer konsolidierten Fassung bekannt zu machen.

Das Buch RID 2021 von ecomed Sicherheit des Verlags ecomed-Storck mit den kenntlich gemachten Änderungen, zahlreichen ergänzenden nationalen Vorschriften, zusätzlichen redaktionellen Überschriften an allen unbenannten Gliederungsnummern, Verweisen auf weitere Regelungen sowie einem ausführlichen Stichwortverzeichnis ist ab Dezember 2020 lieferbar.

Weiter steht für Käufer des Werks die Software RID 2021, die den Wortlaut von RID 2021, GGVSEB, RSEB und weiteren nationalen und internationalen Vorschriften sowie eine anwenderbezogene Übersicht der RID-Änderungen 2021 mit Zuordnung zu den Beteiligten nach GGVSEB enthält, zum Download bereit. Die Software RID 2021 und weitere Informationen, die bis zum Redaktionsschluss nicht berücksichtigt werden konnten, können von der Verlagswebseite heruntergeladen werden.

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