RID 2015: Änderungen veröffentlicht

Das BMVI hat die 19. RID-Änderungsverordnung im BGBl. bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die 19. RID-Änderungsverordnung (19. RIDÄndV) vom 31. Oktober im BGBl. 2014 II S. 890 bekannt gemacht. Damit werden Änderungen zum RID in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2008 (BGBl. 2008 II S. 475, 899; BGBl. 2009 II S. 1188; BGBl. 2012 II S. 168), zuletzt geändert durch die 18. RIDÄndV vom 25. Mai 2013 (BGBl. 2013 II S. 562), in Kraft gesetzt.

Die 19. RIDÄndV – und damit das RID 2015 – tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist beträgt sechs Monate. Der 196 Seiten umfassende Anlageband zur 19. RIDÄndV enthält die Änderungen im RID 2015 in französischer Sprache und in einer amtlichen deutschen Übersetzung.

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