Niederlande zeichnen M011 zum ADN

Der Nachbarstaat lässt ebenfalls Abweichungen bei der Verwendung von Flammensperren und Flammendurchschlagsicherungen zu.

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADN hat es folgende Änderung gegeben:

M011 – Verwendung von Flammensperren und Flammendurchschlagsicherungen auf Binnentankschiffen – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 15/2014), Frankreich und Österreich sowie neu von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2014).

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